Infos zu gesetzlich versicherten Patienten mit Verordnung vom Arzt
Um ein bestmögliches Behandlungsergebnis zu erreichen, behandeln wir auf Wunsch auch 30 Minuten. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden leider nur maximal 20 Minuten vergütet. Durch eine private Zuzahlung von 15 € pro Termin könnt ihr eure Leistungen auf 30 Minuten verlängern.
Habt ihr eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung, könnt ihr euch einen Großteil des Geldes zurückholen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die vorgeschriebene Behandlungsdauer bei medizinischer Notwendigkeit zu verdoppeln – anstatt 20 Minuten, dann 40 Minuten. Hierzu kannst du dich im Vorfeld um eine Verordnung vom behandelnden Arzt mit dem Zusatz „Doppelbehandlung“ bemühen.
Mit privater Zuzahlung ist dadurch sogar eine 60-minütige Behandlungszeit möglich.
Infos für privat versicherte Personen
Der Behandlungszeitraum ist mit 20 Minuten oder ebenfalls auch mit 30 Minuten wählbar.
Infos für Patienten ohne Verordnung vom Arzt
Aufgrund der sektoralen Heilpraktikerausbildung von Michael Thalhammer, besteht auch die Kompetenz euch ohne Heilmittelverordnung zu behandeln.
Infos zu Terminabsagen
Falls ihr euren Termin nicht wahrnehmen könnt, bitten wir um rechtzeitige Terminabsage (mind. 24 Stunden vorher). Nicht abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt.
Infos zur Zuzahlung
Verordnungen für gesetzlich versicherte Patienten sind zuzahlungspflichtig. Diese Gebühr ist beim ersten, spätestens beim zweiten Termin fällig.